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Die "SR-Anfänger-Lehrgänge" erfolgen in einer gediegenen Ausbildung durch ein
klar strukturiertes Modulsystem:
Wie viele Module soll die Ausbildung nun beinhalten - und was ist deren Inhalt:
| Modul 1 |
Regel 1 - Das Spielfeld
Regel 2 - Der Ball
Regel 4 - Ausrüstung der Spieler
Regel 7 - Dauer des Spiels
Regel 8 - Beginn und Fortsetzung des Spiels
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| Modul 2 |
Regel 5 - Der Schiedsrichter
Regel 6 - Die Schiedsrichter-Assistenten
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| Modul 3 |
Regel 3 - Zahl der Spieler
Regel 9 - Ball in und aus dem Spiel
Regel 10 - Wie ein Tor erzielt wird
Regel 15 - Einwurf
Regel 16 - Abstoß
Regel 17 - Eckstoß
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| Modul 4 |
Regel 12 - Verbotenes Spiel und unsportliches Betragen
Regel 13 - Freistöße
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| Modul 5 |
Regel 14 - Strafstoß
Regel 11 - Abseits
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| Modul 1-5 |
Lauftest
Online Spielbericht
Ausschlussbericht (Meldungen bzw. Anzeigen)
NW- Bestimmungen
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| Modul 6 |
schriftliche Abschlussprüfung
Administration:
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Fakultativ:
Die Probanden müssen die Module 1-5 erfolgreich (mit Zwischenprüfung nach jedem
Modul) absolvieren. Die Absolvierung der einzelnen Module ist an eine bestimmte
Reihenfolge gebunden. Der Abschluss bildet das Modul 6 mit einer Prüfung - diese
kann jedoch erst nach erfolgreich erledigten Modulen 1-5 absolviert werden.
In einem dieser Abschnitte erfolgt eine kurze Überprüfung der Deutschkenntnisse,
welche unabdingbar für Formulierungen von Anzeigen bzw. Ausschlussberichte sind.
Anforderungsprofile:
Proband:
- Mindestalter zu Kursbeginn ist 16 Jahre (Ausnahmegenehmigung- 14 Jahre /
Spieleinsatz gemäß Koordinierung "Nachwuchsreferent- Schiedsrichterwesen")
- sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift!
- 10-Minuten Dauerlauf:
a) Männer müssen in dieser Zeit 1.600 Meter und
b) Frauen 1.500 Meter zurücklegen
- positives Prüfungsergebnis im Rahmen des Moduls 6
Beizubringen sind:
- Auszug aus dem Strafregister - maximal 3 Monate (oder Dienstausweis für
öffentlich Bedienstete)
- amtlicher Lichtbildausweis mit Geburtsdatum
- 2 Passfotos
- ärztliches Attest
WICHTIG: Fehlt einer dieser Punkte, so erfolgt keine Prüfung!
Was kostet der Anfängerlehrgang:
- Der gesamte Kurs inkl. Drucksorten/Regelbuch ist KOSTENLOS!
- Jedoch eine Prüfungsgebühr von € 20,- wird am Prüfungstag eingehoben.
Wo kann man sich anmelden:
Die Anmeldung zu den einzelnen Kursen der Landeskollegien hat ausschließlich
unter
www.schiri.at zu erfolgen, da
damit automatisch eine Datenbasis erstellt wird.
Wo findet der SR-Anfängerlehrgang statt:
Termine / Ort:
- Modul 1-5 siehe
Kommission - Regelreferent!
- Modul 6 Prüfung - Ort: StFV- Herrgottwiesgasse 134, 8020 Graz
schriftliche Abschlussprüfung -
Administration
- Die Abschlussprüfung wird ausnahmslos nur beim Fixtermin in
Graz abgenommen.
- Als Beisitzer bei dieser Prüfung wird der Vortragende, Gebietsleiter / Stv.
oder der Regelinstruktor hinzugezogen.
- Eine Prüfung wo der Prüfungsreferent alleine ist, wird nicht abgenommen.
- Sollte diese schriftliche Prüfung positiv sein (erreichen von mind. 70 %),
folgt eine kurze mündliche Prüfung.
- Ist diese Prüfung auch positiv, so erhält der Proband sofort das Wappen und
den vorläufigen SR- Ausweis gemäß dem Stammdatenblatt.
- Die schriftliche Prüfung ist zugleich sein Regeltest.
- Im zuge der Module 1-5 wird ein Lauftest durchgeführt, wo vor der Abnahme
die ärztliche Bestätigung- siehe
Formulare- beim
Gebietsleiter bzw. Regelinstruktor abzugeben ist.
- Weiters muss jeder Proband der am Prüfungstag das 18. Lebensjahr noch nicht
erreicht hat, eine Vollmacht mitbringen, wo der Erziehungsberechtigte bestätigt,
dass er sein Hobby als Fußballschiedsrichter ausüben darf.
- Nach positivem Abschluss dieser Prüfung werden die SR-Anfänger zwecks
Betreuung an den Nachwuchsreferenten übergeben.
Auszug aus der Geschäftsordnung:
9.5.1 Der Nachwuchsreferent ist, unabhängig von Alter und Talent des
Schiedsrichter-Anfängers, grundsätzlich für die Betreuung aller neu in das
Kollegium aufgenommenen Schiedsrichter zuständig. Darüber hinaus hat er
förderungswürdige Nachwuchsschiedsrichter bis zu einer möglichen Aufnahme in den
Talentekader zu betreuen. Zur Gewährleistung einer profunden Ausbildung der
Schiedsrichteranfänger kann er sich eines selbst zu wählenden Personenkreises
aus dem Schiedsrichterkollegium bedienen. Bei Berichterstattungspflicht
gegenüber der Schiedsrichterkommission ist im Sinne der Qualitätssicherung zudem
die Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des Qualifikationsausschusses, den
Gebietsvertretern und Spartenleitern vorgesehen. Die Funktion des
Nachwuchsreferenten steht einer aktiven Schiedsrichterlaufbahn nicht entgegen.
- Praktische Durchführung: Hier erfolgt vom Nachwuchsreferent eine Aufteilung
auf die Gebiete an die jeweiligen Nachwuchsbetreuer.
1. Phase:
Die SR-Anfänger leiten zunächst fünf Nachwuchsspiele (max. U 15), wobei sie bei
diesen Spielen zu begleiten sind. Sollte eine durchgehende Begleitung in diesem
Ausmaß nicht möglich sein, ist jedenfalls bei den ersten drei Einsätzen die
Begleitung sicher zu stellen und die übrigen zwei so rasch wie möglich
vorzunehmen.
Diese Begleitung sollte nach Möglichkeit von einem Kollegen durchgeführt werden,
um einen Überblick über die Entwicklung zu erhalten.
2. Phase:
Nach diesen fünf begleiteten Spielen ist der Nachwuchsreferent über den
Nachwuchsbetreuer des Gebietes über den Entwicklungsstand des Kollegen zu
informieren, insbesondere ob der Einsatz in höheren Nachwuchsbewerben (U 17 bis
U 19) möglich ist.
Aufgrund dieser Information erfolgt vom Nachwuchsreferenten eine Absprache mit
dem Besetzungsreferat und nur dadurch wird der Kollege zur Besetzung höherer
Altersstufen im Nachwuchsbereich frei gegeben.
Ab diesem Zeitpunkt besteht auch die Möglichkeit, bei entsprechenden Leistungen
die SR-Anfänger zu Spielleitungen bei Freundschaftsspielen von Kampfmannschaften
heranzuziehen.
Die SR-Anwärter sind weiterhin zu begleiten, wobei sich die Anzahl nach dem
jeweiligen Entwicklungsstand richtet und bereits als Vorbereitung für das
Prüfungsspiel dienen muss.
Der Begleiter hat sich daher an den Richtlinien zur Leitung von
Kampfmannschaften zu orientieren, d.h. speziell im taktischen und läuferischen
Bereich, wie auch im Stellungsspiel, ist der SR-Anwärter entsprechend
anzuweisen.
Als Mindestanzahl bis zum Prüfungsspiel werden drei Begleitungen erwartet, wobei
es zweckmäßig erscheint, wenn zwischen diesen Begleitungen mehrere
Spielleitungen zur Festigung liegen.
Einsatz als SR-Assistent:
JEDER SCHIEDSRICHTER IST AUCH SCHIEDSRICHTER-ASSISTENT!
Um den SR-Anwärter als SR-Assistent einsetzen zu können, ist es notwendig, ihn
für diese Aufgabe entsprechend vorzubereiten.
Hiezu wird als Teil seiner Ausbildung festgelegt:
Der SR-Anfänger wird in dieser 2. Phase bei zwei Nachwuchsspielen (nach
Möglichkeit ab U 17) als SR-Assistent eingesetzt.
Diese Einsätze dürfen nicht verrechnet werden, die Besetzung erfolgt nach
Möglichkeit in unmittelbarer Umgebung seines Wohnortes.
Der als Schiedsrichter besetzte Kollege hat mit dem SR-Anfänger zeitgerecht die
entsprechenden Aussprachen, Unterweisungen in die speziellen Aufgaben als
SR-Assistent vorzunehmen und auch nach dem Spiel eine Nachbetrachtung
durchzuführen.
Die Erfahrungen sind vom SR an den jeweiligen Nachwuchsbetreuer zu übermitteln.
Nach diesen beiden Einsätzen im Nachwuchsbereich als SR-Assistent wird, bei
entsprechendem Verständnis für die Aufgabe, der SR-Anfänger bei einem OL- Spiel
als SR-Assistent 2 besetzt. Sollte es notwendig sein, werden vor diesem OL-
Einsatz weitere Besetzungen als SR-Assistent im Nachwuchsbereich vorgenommen.
Damit soll bewirkt werden, dass junge Kollegen auch für ihre Tätigkeit als
SR-Assistent entsprechend sorgfältig aufgebaut werden.
Prüfungsspiel (Qualifikationsspiel):
Nach Abschluss der beiden Phasen und entsprechend positiver Entwicklung wird der
SR-Anfänger vom Nachwuchsreferenten (in Absprache mit dem Nachwuchsbetreuer des
zuständigen Gebietes und des Gebietsleiters) zur Absolvierung des Prüfungsspiels
vorgeschlagen bzw. frei gegeben.
Der Zeitraum von der SR-Prüfung bis zum Prüfungsspiel richtet sich nach dem
Entwicklungsstand des Kollegen, als Mindestanzahl der Spielleitungen sind 20
Einsätze als SR anzustreben.
Die Beobachtung bei diesem Prüfungsspiel erfolgt gem. den
Qualifikationsbestimmungen durch einen offiziellen Beobachter.
Die Bestätigung der SR-Anfänger zur "ordentlichen Schiedsrichtern" erfolgt wie
bisher gem. den Qualifikationsbestimmungen durch den Qualifikationsausschuss.
3. Phase:
Nach positiver Ablegung des Prüfungsspieles (in begründeten Fällen auch bereits
vorher) sind besonders talentierte Kollegen durch den Nachwuchsreferenten zu
erfassen und bei Vorliegen der Voraussetzungen (insbesondere Alter) einer
weiteren Begleitung zuzuführen, bzw. zur Aufnahme in den Sichtungskader
vorzubereiten.
Diese Begleitung hat jedenfalls durch einen entsprechend qualifizierten SR
(zumindest Landesliga, vorwiegend aktiv) zu erfolgen.
Diesbezüglich ist eine besonders enge Zusammenarbeit zwischen dem
Nachwuchsreferenten, Nachwuchsbetreuer und dem Spartenleiter Talentekader
notwendig.
Übrige SR, die aufgrund ihrer Leistungen geeignet sind, in die Bewertungsgruppe
aufgenommen zu werden, sind in den Gebieten entsprechend vorzubereiten, d.h.
fallweise Begleitung und Analyse ihrer Leistungen.
Für sämtliche Kollegen, die von den Gebietsleitern dem Qualifikationsausschuss
für die Aufnahme in die Bewertungsgruppe vorgeschlagen werden (siehe P. 1.3.2
der Qualifikationsbestimmungen), erfolgt eine gemeinsame Schulung durch den
Nachwuchsreferenten (Information über den Ablauf, die Voraussetzungen,
Beobachtungen, usw.).
Es bleibt dem Nachwuchsreferenten unbenommen, sich jederzeit von der Leistung
und dem Niveau der SR-Anwärter zu überzeugen.
Zur Verfügung gestellt werden:
Was ist sonst noch zu beachten:
Mitgliedsbeitrag: € 50,-
WICHTIG:
- Einfache und einheitliche Schulungsunterlagen für alle "Probanden"
- Die Anwesenheit von Anfang bis zum Ende der einzelnen Modulveranstaltungen
ist zu deren Anerkennung unbedingt erforderlich.
- Um dieses Projekt erfolgreich durchführen zu können, müssen für alle
beteiligten Personen folgende Begriffe oberstes Gebot sein:
- INFORMATION
- KOMMUNIKATION
- ZUSAMMENARBEIT
- LOYALITÄT
- VERTRAUEN
- ZIELSTREBIGKEIT
- EINSATZBEREITSCHAFT
- REFORMBEREITSCHAFT
- EIN VERNÜNFTIGES MASS AN ENTSCHEIDUNGSHÄRTE
- EIGENINTERESSE haben in diesem Projekt keinen Platz, denn sie fördern
vermeidbare Konflikte und die Lösung von Konflikten verbraucht viel
persönliche Energie.
Die Schiedsrichterkommission des StFV wünscht allen zukünftigen
Anfänger/innen viel Erfolg bei ihrer neuen Freizeitbeschäftigung.
- KONSEQUENZ in vielen Bereichen von Anfang an, ist für das Erreichen höherer
Ziele aber unabdingbar!
GRAZ, 29.12.08
SCHIEDSRICHTERKOMMISSION
des Steirischen Fußballverbandes
| Johann Hechtl, e.h. | Franz
Roschitz, e.h. |
| (Schulungs- Regel- und Prüfungsreferent) |
(Vorsitzender und Obmann) |
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