Bei privaten Hallenturnieren, Freiluftturnieren, Spielen etc., welche weder durch den Steirischen Fußballverband, noch von einem seiner Mitglieder (Vereine) organisiert wurde, allerdings die Schiedsrichter durch den StFV zur Verfügung gestellt werden, unterliegen die an diesem Turnier teilnehmenden Spieler, auch wenn sie bei einem Verein des StFV gemeldet wären, NICHT der ÖFB-Rechtspflegeordnung. Dies bedeutet, dass ein Spieler, der bei einem StFV-Verein gemeldet ist, der ein nach der ÖFB-Rechtspflegeordnung unter Sanktion stehendes Delikt bei derartigen Turnieren oder Spielen begeht, NICHT der ÖFB-Rechtspflegeordnung unterliegt, weshalb derartige Anzeigen aus Privatturnieren, Spielen etc. (keine vom StFV oder seinen Vereinen veranstaltete Turniere, Spiele etc.) durch die Turnierleitung und nicht durch die Strafausschüsse des StFV zu behandeln sind. Eine Anzeige an den StFV ist daher nicht erforderlich.
Franz Roschitz
Schiedsrichterobmann
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